ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch Zahlung des Rechnungsbetrages erkennt der Mieter an, dass er das Mietobjekt in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat.
Preise, Zahlung, Kaution
Alle ausgezeichneten Preise sind Endpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Übernahme der Dachbox bzw. für Fahrradträger wird eine Kaution in Höhe von 150,00 € in bar oder mit EC-Karte fällig, welche bei Rückgabe der unbeschädigten Gegenstände in voller Höhe zurückerstattet wird.
Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, am vereinbarten Mietende die angemietete Dachbox bzw. Fahrradträger vollständig und einwandfrei an uns zurückzugeben. Eine Grundreinigung der Mietartikel hat durch den Mieter zu erfolgen, sodass die Dachbox bzw. Fahrradträger in einem wiedervermietbaren Zustand ist. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich der Vermieter 20,00 € für die Reinigung, von der Kaution.
Kann der Rückgabetermin nicht eingehalten werden, so ist der Vermieter zu benachrichtigen.
Für jeden nicht vereinbarten Tag, muss der Mieter den doppelten Tagessatz vergüten. Für die Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen, hat der Mieter Schadenersatz zu leisten.
Haftung
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietobjekt in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall und die Wiederbeschaffungskosten im Diebstahlsfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Wertminderung und Mietausfall.
Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung:
- der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung seines Fahrzeuges
- der zulässigen Dachlast seines Fahrzeuges
- der zulässigen Zuladung des gemieteten Gegenstandes
- einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Befestigung des Mietobjekts
Für Schäden, die durch die Befestigung oder durch die Benutzung des Mietobjekt am Fahrzeug entstehen wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Bitte nicht mit der Dachbox bzw. Fahrradträger durch die Waschstraße fahren!